Qualitätsbeurteilung der Internen Revision

Nach den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (IPPF) hat mindestens alle fünf Jahre eine externe Prüfung der Internen Revision zu erfolgen (Quality Assessments). Für die Überprüfung der Wirksamkeit und Angemessenheit von Internen Revisionsabteilungen gibt der DIIR Revisionsstandard Nr. 3 82 Kriterien vor.

Nach § 107 Abs. 3 S. 2 AktG kann ein Quality Assessment für den Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss eine Unter-stützung zum Nachweis der Wirksamkeit eines Internen Kontrollsystems darstellen.

Für die Durchführung der Überprüfung des Internen Revisionssystems gibt es drei Möglichkeiten:

  • Self-Assessment durch die Leitung der Internen Revision
  • Self Assessment mit externer Validierung durch eine interne Prüfung
  • reguläres Quality Assessment durch einen externen Prüfer