BaFin wird BAIT um spezielle Module ergänzen

Mit Rundschreiben vom 06.11.2017 hat das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) konkretisiert und gibt damit auf Grundlage des §25a Abs. 1 KWG einen flexiblen Handlungsrahmen vor. 

Diese Vorgaben werden zeitnahe um ein Modul zu Kritischen Infrastruktur (KRITIS) im Finanz- und Versicherungswesen in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ergänzt.  

 

nd

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