BaFin: Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG

Die  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat zum 11.12.2018 Auslegungs- und Anwendungshinweise gemäß § 51 Absatz 8 Geldwäschegesetz (GwG) veröffentlicht und Hinweise zur Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften gegeben.

Aufsichtsrechtlich gelten die Vorgaben für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz. Die Aufsicht konkretisiert damit die ordnungsgemäße Umsetzung der Kundensorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen, die einen risikobasierten Ansatz folgen. In diesem Zusammenhang werden auch gesetzliche Neuerungen aufgegriffen und beispielsweise das Konzept des fiktiven wirtschaftlich Berechtigten erläutert. 

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